Diskriminierung an Bildungsorten begegnen
Ob Grundgesetz (Artikel 3: Gleichheit vor dem Gesetz), UN-Kinderrechtskonvention (Artikel 2: Schutz vor Benachteiligung durch Herkunft, Sprache etc.), Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder Strafgesetzbuch § 130 – der Schutz jedes einzelnen vor Diskriminierung ist rechtlich verankert. Dennoch sind Rassismuserfahrungen von Kindern und Jugendlichen auch hierzulande an unseren Bildungsorten noch Realität. Es kommt also darauf an, diskriminierende Strukturen frühzeitig zu erkennen und anzusprechen.
Es gibt bereits viele gute Beispiele für eine gelingende, diversitätssensible Schulentwicklung, darunter das der 117. Grundschule „Ludwig Reichenbach“ in Dresden. Schulleiterin Anna-Maria Feig spricht in der Multimediareportage von „Vielfalt entfalten“ über ihre Motivation und das gewachsene Bewusstsein für Diversität und Diskriminierung im Schulalltag.